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Mittwoch, den 01. Dez. 2004

Videospiel und Selbstkontrolle

 
CK - Washington.   Das National Institute on Media and the Family stellt in seinem neunten Jahresbericht fest, dass bestimmte Videospiele schädliche Auswirkungen auf Verhalten und Psyche junger Spieler entfalten, doch es enthält sich einer Stellungnahme zu gesetzgeberischen Schritten. Es beugt sich wohl dem Einfluss des politisch populären Argumentes, dass Selbstkontrolle und der gute Rat der Eltern ausreiche, Kinder und Jugendliche von der Benutzung der schädlichsten Spiele abzuhalten. Selbst die Webseite des Institutes enthält lediglich eine viele Monate alte Liste gesetzgeberischer Vorstöße.



Strafbare Telefonate

 
CK - Washington.   Ein Plan, die Wahlkampagne der Demokraten durch Telefonate zu stören, führt zur heutigen Strafanklage United States v. James Tobin, Az. 04- , beim erstinstanzlichen Bundesgericht im Bezirk von New Hampshire. Tobin wird beschuldigt, $16.500 an Mitverschwörer gezahlt zu haben, damit sie über einen Telefondienst unablässig die Telefone der Wahlkampagne anriefen, sofort auflegten und so ihre Arbeit störten. Der Erfolg trat ein, sodass die betroffenen Gruppen nicht wie vorgesehen Wähler zur Abstimmung fahren konnten.



Dieter belogen

 
CK - Washington.   Wer auf Diät setzt, ist hier ein Dieter. Die Dieters sind nach Strich und Faden mit Internetwerbung belogen worden, erklärte die Verbraucherschutzbehörde FTC am 30. November 2004. Daher hat sie einen Arzt und mehrere Vertriebsunternehmer verklagt.

Für wirkungslose Produkte zahlten Verbraucher horrende Beträge. Um vergleichbaren Täuschungsversuchen einen Riegel vorzuschieben, hat die Oberste Bundesbehörde auch zwei Sonderprogramme namens Diet & Fitness und Operation Cure-All eingerichtet, damit sich Verbraucher informieren und Falschwerbung gleich anzeigen können.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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