×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Neuverordneter Online-Jugendschutz der FTC • • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 22. Dez. 2004

Gericht für Ausländer zuständig

 
Overview
D.C. Long Arm
Statute for
Contracts, Fraud
CK - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des District of Columbia prüfte im Fall John Helmer v. Elena Dletskaya. Az. 03-7179, die Frage der Zuständigkeit für eine Klage eines US-Bürgers gegen seine russische ehemalige Freundin, die ihm die Zahlung für in gemeinsamen Zeiten in Moskau erworbenen Grundbesitz und bewegliche Sachen verweigerte.

Am 21. Dezember 2004 bejahte es die Zuständigkeit der Gerichte in der Hauptstadt für Sachverhalte, die einen Bezug zu Washington aufwiesen, unter anderen den hiesigen Abschluss von Verträgen, die auch inhaltlich einen fortlaufenden Bezug hierhin vorsahen. Es verneinte die Zuständigkeit für deliktische Ansprüche, insbesondere aus Betrug, weil die im Ausland begangenen Handlungen keine Wirkung in Washington entfalteten.

Rechtsgrundlagen für die Entscheidung sind die Long Arm-Regeln in DC Code §13-423(a)(1) in Verbindung mit den verfassungsrechtlichen Kriterien des Präzedenzfalles International Shoe Company v. Washington, 326 US 310 (1945).







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER