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Dienstag, den 28. Dez. 2004

Biermann als Marke

 
CK - Washington.   Ein Bierverkäufer im Stadium wurde als Beerman und Bob the Beerman bekannt. Nachdem eine Brauerei eine Werbegestalt thematisch als Beerman entwickelte, verklagte er sie. Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des zehnten Bezirks in Sachen Robert Donchez v. Coors Brewing Co. et al., Az. 03-1462, vom 23. Dezember 2004 ist wegen der gründlichen Darlegung der verschiedenen Anspruchsgrundlagen, die sich von der Verletzung einer nicht eingetragenen Common-Law-Marke bis zur ungerechtfertigten Bereicherung erstrecken, sowie der Beweislastverteilung lesenswert.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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