Apple Blogger-Provider verurteilt
CK - Washington. Der EMailprovider eines als Unbekannt bezeichneten Apple-Bloggers ist heute am 11. März 2005 im Verfahren Apple Computer Inc. v. Doe 1, Doe 2-25, Az. 1-04-CV-032178, verurteilt worden, im Streit über die Identität von Nachrichtenquellen Ausküfte offenzulegen.
Das Untergericht, der Superior Court im Kreis Santa Clara in Kalifornien, entschied auf den Antrag der Nicht-Parteien Monish Bhatia, Kasper Jade und Jason O'Grady, dass das Presserecht nicht vor der Offenlegungspflicht schützt. Die Entscheidung ist in ihrer Reichweite sehr eingeschränkt und erfasst lediglich die Offenlegungsverfügung, die Apple an Nfox richtete. Das Gericht legte Wert auf die Feststellung, dass in Bezug auf andere Verfügungen und die Gesamtansprüche Apples kein Präjudiz geschaffen ist. Nfox ist der EMail-Dienst von Nfox.
Das Gericht betonte, dass das Ausforschungsbeweisverfahren nach kalifornischem Recht großzügig ausgestaltet ist und Apple einen brauchbaren Prima Facie-Anspruch vorgetragen hatte. Unter Abwägung der Rechtsstaats- und Meinungsfreiheitsgrundsätze der Verfassung musste es in Bezug auf die Mitwirkung von Nfox am Ausforschungsbeweisverfahren zunächst auf die Offenlegungspflicht erkennen.
Je nach Verlauf des Verfahrens kann die Nfox-Beteiligung eingeschränkt werden, und die viel diskutierte und unfundiert erörte Frage der Presserechte ist von der Entscheidung nicht berührt. Das Gericht betonte, dass die Frage der Pressefreiheit oder ihrer Anwendbarkeit auf Blogger im Rahmen dieser Entscheidung bedeutungslos ist.