CK - Washington. Mit seiner gestrigen Entscheidung in Sachen
Azel. P. smith, et al. v. City of Jackson, et al., Az. 03-1160, führte der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington eine verschärfte Haftung für Arbeitgeber ein. Sie müssen nun für die nach dem Alter der Arbeitnehmer unterschiedlichen Auswirkungen von Arbeitsplatzmaßnahmen mit Schadensersatz haften, wenn Arbeitnehmer von mehr als 40 Jahren schlechter gestellt werden als jüngere Kollegen.
Bisher wurde angenommen, dass die Haftung nach dem
Age Discrimination in Employment Act von 1967 weniger scharf als die für andere Diskriminierungsarten geltenden Bestimmungen im
Title VII des
Civil Rights Act of 1964 ist. Am 30. März 2005 bestimmte der Gerichtshof, dass auch in der Altersdiskriminierung für die unbeabsichtigte, aus neutralen Motiven erfolgte Diskriminierung zu haften ist, wenn die Auswirkungen auf die geschützte Arbeitnehmer ungüstiger ausfallen als auf die restlichen Arbeitnehmer. Betroffen sind von dieser Entscheidung etwa die Hälfte der US-Beschäftigten.