Blogger als Amicus Curiae
CK - Washington. Eine sich als Bear Flag League bezeichnende Gruppe von 80 Bloggern hat am 14. April 2005 als Nicht-Partei einen Amicus Curiae-Schriftsatz in das Verfahren Jackson O'Grady et al. v. Apple Computer, Inc., Az. H028579, eingebracht. Die Gruppe will das sechste Berufungsgericht Kaliforniens über das Bloggen als geschützte Form des anerkannterweise geschützten Journalismus unterrichten.
Eine Erörterung des Schriftsatzes und des rechtlichen Umfeldes der materiellen Fragen findet sich bei Hilfen, Can Bloggers Invoke the Journalist's Privilege to Protect Confidential Sources Who Leak Trade Secrets?, vom heutigen 26. April 2005.
Mit einem Amicus Curiae-Schriftsatz kann eine Nicht-Partei als Freund des Gerichts auftreten und eine der Parteien unterstützen oder auch nur das Gericht allgemein über die weitere Bedeutung des Rechtstreits aufklären. Wenn die Parteien der Beteiligung des Amicus nicht zustimmen, muss der Schriftsatz wie in diesem Fall mit einem Antrag an das Gericht auf Zulassung verbunden werden. Heute findet sich die Amicus-Beteiligung bei der Mehrheit der höchstgerichtlichen Fälle vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington. Dort hat sie allerdings auch eine besondere Bedeutung, weil sie statistisch die Aussichten auf Zulassung eines Falles zur Revision vervielfacht.