Die erste Frau
CK - Washington. Im Rahmen einer Schlüssigkeitsprüfung stellte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 28. April 2005 fest, dass die Behauptung des Spiels mit Zehen und Genitalien gegenüber der ersten Frau in einer wissenschftlichen Anstellung, der Erklärung über den vom Anti-Diskriminierungs-Amt ausgeübten Druck auf die Einstellung einer Frau, und die Aussagen über angeblich Frauen nicht zumutbare Verhältnisse bei Forschungsprojekten im Wilden Westen hinreichende Faktoren bilden, um eine Diskrimierungsklage nach Title VII des Civil Rights Acts, 42 USC §2000e-16, aufrecht zu erhalten.
Wichtig war dem Gericht neben dem Merkmal der Klimavergiftung auch, dass zahlreiche Maänner die Diskriminierung erkannten und ihr abhelfen wollten, aber gegenüber den Entscheidungsträgern machtlos blieben. Der Fall A. Jane Plotke v. Thomas E. White, Az. 02-3289, ist angesichts der zahlreichen vom Gericht abgewogenen Tatbestandsmerkmale lehrreich und wegen der diskriminierungsverursachten Kündigung zum Ablauf einer Probezeit bedeutsam.