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Samstag, den 28. Mai 2005

Dieb als Rechtsanwalt

 
.   Transatlantischer Diebstahl geistigen Eigentums und Dieb als Anwalt verkleidet: rechtsanwalt.typepad.com/blog.

Berichte vom German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch erscheinen dort rechtswidrig im Volltext. Und CrimLaw bedankt sich erfreut und ahnungslos für das Link aus dem fernen Europa.

Der ungeschickte Dieb gibt sich nicht einmal die Mühe, mit seinem Blogprogramm inkompatible Steuerbefehle zu verbergen. Neben GALJ-Berichten finden sich diverse Plagiate aus anderen gBlawgs. Was den Diebstahl der amerikanischen Texte betrifft, macht sich der Blogger - wenn man ihn so nennen kann - wohl strafbar. Seine Nutzung geht weit über Fair Use hinaus.

Nachtrag 1: CrimLaw nimmt die Blumen zurück: Lack of Class - Stealing a Post

Nachtrag 2: Die Seite ist unaufrufbar geworden. Mit anderer Technik spiegelt dafür anwaltundgut.de die Einträge vom German American Law Journal :: American Edition wieder.



Strafschadensersatz gegen Anwalt

 
.   Gnädig ging das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 27. Mai 2005 im Fall The Government of Rwanda v. Robert Winthrop Johnson II, Az. 04-7044, 04-7067, mit einem Anwalt um, der seine Mandantschaft, den Staat Ruanda und dessen Botschaft, nach einem Regierungswechsel belog, über erbrachte Leistungen täuschte, und ihr die Erstattung eines Vorschusses von $80.000 für Lobbyaufgaben verweigerte. Zudem hatte er nach dem Regierungswechsel einen Interessenskonflikt zwischen alter und neuer Regierung bei einer staatlichen Mandatierung und einer neuen Beauftragung zugunsten des alten Botschafters unter Verwendung des staatlichen Vorschusses verkannt oder gar ignoriert.

Das Gericht bestätigte die in der Unterinstanz zugesprochenen Vorschusserstattungsansprüche sowie einen Strafschadensersatz, Punitive Damages, von nur $10.000 gegen den Anwalt dem Grunde nach.

Die grundsätzliche Problematik des Falles ist typisch für die anwaltliche Unternehmensvertretung, bei der die Geschäftsführung gelegentlich vergisst, wer der Auftraggeber ist, dem der Anwalt verpflichtet ist, und Leistungen für die Mitglieder der Geschäftsführung auf Kosten der Gesellschaft erwartet, die im Widerspruch zu den Interessen der Gesellschaft stehen.

Bei Staaten und Botschaften liegen die anwaltlichen Pflichten ähnlich, was gerade dann zu emotionalen Konflikten führt, wenn sich ein als Mandant gerierender Botschafter aufgrund eines Bürgerkrieges und der Schließung der Botschaft in einer Zwangslage befindet, die persönlichen anwaltlichen Beistand erfordert. Das Gericht orientierte sich in seiner Beurteilung primär an der Treuhänderstellung der Beteiligten, ohne die besondere Konfliktslage eines Bürgerkrieges und der sich daraus ergebenden emotionalen Konsequenzen als Rechtfertigung für die anwaltliche Leichtfertigkeit zu betrachten.

Da der Anwalt hier die Verwirrung seiner Mandantschaft nutzte, um in die eigene Tasche zu wirtschaften, wirkt das Urteil insgesamt mild. Zur Neufestsetzung der Angemessenheit des Strafschadensersatzes und Zinsbemessung wird der Fall an das erstinstanzliche Bundesgericht zurückverwiesen.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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