Enteignung vereinfacht
CK • Washington. Am 23. Juni 2005 wurde durch das
Urteil im Fall Kelo v. New London, Az. 04-108, des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington
die Enteignung privaten Grundbesitzes für nicht dem öffentlichen Zweck dienende Nutzungen gestattet. Die Kommunen begrüßen das Urteil, die Bevölkerung ist schockiert.
Kommunen dürfen nun einfach die Eigentümer von Anwesen enteignen und das Land Privaten zuwenden, die auf ihm Besseres bauen.
Trotz der Erwartung der üblichen Entschädigung geht das Urteil der Bevölkerung zu weit. Wenn die Stadt ein Kaufparadies, Stadium oder Hochhauszentrum mit Riesenparkplätzen vorhandenen Wohnhäusern und Schulen vorzieht, darf sie sich bedienen und das Land Privatunternehmen für ihre Zwecke überlassen. Theoretisch kann sie die Wohngegegenden aus dem Ort verbannen und erspart sich Schul- und sonstige Kosten.