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Dienstag, den 08. Nov. 2005

Kappung des Schadensersatzes

 
.   Die Presse berichtet von hohen Schadensersatzurteilen in den USA, vergisst jedoch regelmäßig, über das auf das Verdikt der Geschworenen, Jury, folgende Verfahren in der erster Instanz zu berichten, mit dem unziemliche Jury-Entscheidungen zurecht gestutzt werden.

Dem Richter der ersten Instanz stehen dazu mehrere Wege offen: ein Judgment Non Obstante Veredicto, ein neues Verfahren, die Kappung des Schadensersatzes als Remittitur und die Erhöhung des Betrages als Additur.

Zwei der Optionen, New Trial und Remittitur werden im Berufungsurteil im Fall Sailor Incorporated F/V v. City of Rockland, Az. 05-1141, vom 4. November 2005, ausführlich erörtert. Das Urteil stammt vom Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks. Der Sachverhalt betrifft ein an einer Stadt-Mole untergegangenes Schiff.



Neues zum Funkrecht

 
.   Das Recht des Telekommunikationswesens hat sich der gewerbliche Informationsanbieter TheDCOffice.com auf die Fahnen geschrieben.

Neben dem umfangreichen kostenpflichtigen Angebot gibt es schon auf der Eingangsseite ein Gratisangebot mit aktuellen Entwicklungen. Diese kostenfreien Zusammenstellungen enthalten auch die archivierten Übersichten, die im 30-Tagestakt aufgerufen werden können. Die Thematik trifft die Federal Communications Commission als Bundesaufsichtsamt in Washington samt ihrem Umfeld.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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