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Sonntag, den 13. Nov. 2005

Mangel der Zuständigkeit

 
.   Im Fall Intera Corporation, et al. v. George Henderson III, et al., Az. 04-6081, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks am 10. November 2005, wie eine wegen mangelnder Zuständigkeit über die Beklagten abzuweisende Klage abzuweisen ist.

Bei der Abweisung besteht die Wahl zwischen Dismissal with Prejudice und Dismissal without Prejudice. Nur im zweiten Fall darf die Klage erneut eingereicht werden. Das Gericht entschied hier, dass die Abweisung nicht mit absoluter Rechtskraft erfolgen durfte, weil trotz der fehlenden Zuständigkeit im Sinne der personal Jurisdiction im Bezirk des erstinstanzlichen Gerichts die Zuständigkeit eines anderen Gerichts bestehen mag.

In diesem Fall muss der Kläger berechtigt bleiben, die Klage nach der ersten Abweisung am richtigen Gericht einzureichen. In der ausführlichen Begründung erörtert das Gericht mustergültig zahlreiche Fragen zum Zuständigkeitsrecht, einschließlich der specific Jurisdiction unter dem Long Arm Statute von Tennessee, sowie der Berufungsfähigkeit dieser Fragen.



Neuer RVG-Rechner

 
.   Einen plattformübergreifenden RVG-Gebührenrechner hat Rechtsanwalt Hauke Lubenow aus Elmshorn zur Verfügung gestellt. Sein RVGX-Programm läuft auf Windows-, Mac- und Linux-Rechnern. Es bietet eine schlichte, abrechnungsorientierte Bedienungsoberfläche mit einer automatisierten Abfrage von Rechnungsposten, die sich zur Vermeidung von Flüchtigkeitsfehlern ebenso wie von übersehenen Posten empfiehlt.

Das Programm ist kostenfrei erhältlich. Obwohl sich eine Menge Arbeit hinter der minimalistischen Aufmachung versteckt, verzichtet RVGX auf Werbeeinblendungen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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