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Freitag, den 18. Nov. 2005

Gerichtsstand: Bund oder Staat?

 
.   Die Bundesgerichtsbarkeit und die von den Einzelstaaten vorgehaltene Gerichtsbarkeit konkurrieren in vielen Fällen. Die Wahl der Gerichtsbarkeit kann ausschlaggebend sein und ist oft heftig umstritten.

Der Fall American Soda, LLP v. U.S. Filter Wastewater Group, Inc., Az. 03-1492, wurde beim einzelstaatlichen Gericht in Kolorado eingereicht. Auf Antrag der Beklagten wurde er an das unterste Bundesgericht in Kolorado verwiesen. Dieses verwies den Fall zurück.

Jetzt entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks, in den Kolorado fällt, dass diese Gerichtsstandsklausel nur so auszulegen ist, dass das zuständige Gericht ein Gericht des Staates Kolorado sein muss:
Both Contractor and Company hereby submit to the jurisdiction of the Courts of the State of Colorado and agree that the Courts of the State of Colorado/Arbitrator shall be the exclusive forum for the resolution of any disputes related to or arising out of this Term Agreement.
Die Bundesgerichte gehören keinem Einzelstaat, selbst wenn sie in den Einzelstaaten gelegen sind, bestimmte das Gericht. Die Klausel verweist damit nur auf die einzelstaatliche Gerichtsbarkeit, der sich beide Parteien unterwarfen.

Beim Verfassen solcher Klauseln ist gründlich zu erwägen, was wirklich gewünscht ist. Auch diese typischerweise im Vertragsabschnitt General Terms geregelten Punkte dürfen nicht als Boilerplate abgetan werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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