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Mittwoch, den 07. Dez. 2005

Stahldumping wird untersucht

 
.   Im Außenhandelsrecht sind Dumpingverfahren für Stahl so sicher wie das Amen in der Kirche. Wer ein Verfahren vom Anbeginn an verfolgen will, ohne sich in die Detailarbeit zu stürzen, dem sei die im heutigen Bundesanzeiger, 70 Federal Register 72787 ff. (December 7, 2005), verkündete Untersuchung des Handels von Stahlherstellern aus verschiedenen Staaten, darunter auch mit Erzeugnissen der B.E.S. Brandenburger Electrostahlwerke GmbH aus Deutschland, zum Lesen und Weiterverfolgen empfohlen.

Die Antragsteller Connecticut Steel Corp., Gerdau Ameristeel U.S. Inc., Keystone Consolidated Industries, Inc., ISG Georgetown, Inc. (Mittal Steel U.S.A. Georgetown) und Rocky Mountain Steel Mills möchten nach §732(b) Tariff Act of 1930 mit ihrem Antrag vom 10. November 2005 am liebsten den ganzen deutschen Stahlmarkt untersuchen lassen. Zum Verfahren siehe auch Kochinke, Der Trade Agreements Act 1979 in den USA, 27 RIW 405 (Juni 1980).



Benutzerzugang legal

 
.   Anwälte gelangten mit Nutzerkennung und Passwort an den Rechner eines Sachverständigen der Gegenseite, der sie nun wegen Verstoßes gegen den Computer Fraud and Abuse Act und den Digital Millennium Copyright Act verklagte.

Das Gericht in Washington, DC, wies die Klage unter Hinweis auf die Verjährung nach dem ersten Gesetz und den einzigen passenden Präzedenzfall zum DMCA, I.M.S. Inquiry Management Systems Ltd. v. Berkshire Information Systems Inc., 307 F. Supp. 2d 521 (SDNY 2004), ab.

Ein Zugang mit genehmigten Zugangsdaten stellt keine Verletzung eines Sicherungssystems im Sinne des DMCA dar, bestätigte das Gericht am 10. November 2005 im Fall Egilman v. Keller & Heckman LLP et al.,, Az. 1:04-cv-00876, vgl. 23 Computer & Internet Reporter 13 (November 30, 2005).







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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