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Sonntag, den 18. Dez. 2005

Bush rechtfertigt Krieg

 
.   Während die Bürger eine Erklärung erwarten, warum sie von der eigenen Regierung abgehört werden, widmet sich Bush gerade in einer landesweiten Fernsehansprache der Rechtfertigung des Irak-Krieges.

Angesichts der fehlenden Erklärung empfiehlt sich dieses mahnende Wort:
The best way to blog and still preserve some privacy is to do it anonymously. Quelle: EFF, How to Blog Safely (About Work or Anything Else), 31. Mai 2005.

Auf Kanal 56 läuft in Washington Tatort, die einzige Alternative zum Präsidenten, der die andere Sender in Beschlag genommen hat.



Harmonie im Urheberrecht

 
.   Die inneramerikanischen Folgen der Harmonisierung der Laufzeit eines Urheberrechts durch gesetzliche Maßnahmen mit den Laufzeiten der Europäischen Union ist das Thema der Entscheidung in Sachen Clare Milne v. Stephen Slesinger, Az. 04-57189, vom 8. Dezember 2005.

Die Fakten des Urteils vom Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks betreffen die Kündigung und Neueinräumung eines Nutzungsrechts an einem Werk aus dem Jahre 1930, Winnie the Pooh.

Das Gericht stellte fest, dass die durch die Gesetzesänderungen ausgelösten Vertragskorrekturen der Parteien wirksam waren und zu einer Verlängerung des urheberrechtlichen Nutzungsrechts des Lizenznehmers führten.

Zu den gesetzlichen Anpassungen siehe auch Schosser, Geschichtliche Entwicklung des US-amerikanischen Urheberrechts.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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