×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Überstunden in den USA: Aktualisierung • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 22. Dez. 2005

Dysfunktionales Ministerium

 
.   Das dysfunktionale Heimatlandessicherheitsministerium war seit seiner Planung zum Scheitern bestimmt, heißt es heute in der Washington Post.

Diese Erkenntnis stimmt mit den Aussagen hochrangiger Ministerialbeamten überein, die von einem Tag auf den anderen aus gut eingespielten Ministerien in ein neues diskombombuliertes Konvolut gepresst wurden. Der Patriot Act gab ihnen plötzlich mehr Macht, dafür fehlten ihnen jedoch Schreibtische und Aufgabenzuordnungen.



Ab ins Nest, doch keine Ruhe

 
.   Der Präsident hat sich bereits ins Urlaubsnest verzogen, aber der Kongress gönnt ihm keine Ruhe. Gestern sah es so aus, als ob der Patriot Act um sechs Monate verlängert werden könnte, und Bush akzeptierte das Ergebnis.

Im Repräsentantenhaus fand der Vorschlag des Senats jedoch keinen Anklang, und dort wird von einem Monat gesprochen. Ein Monat solle reichen, das Gesetz möglichst unverändert um einige Jahre zu verlängern, meint der Abgeordnete Sensenbrenner vom Heimatlandessicherheitsausschuss. Jetzt muss der Entwurf zurück zum Senat.

Das gefällt niemandem im Kongress, wo man sich ohnehin über die viele unerledigte Arbeit aufregt, die bis zum Jahresende abgeschlossen werden muss. Vielleicht kann er sich dem gerade in NY beendeten Streik anschließen und etwas Ruhe geben.

Allmählich wird das Land ohnehin feiertäglich und braucht keine wirre Politik. Selbst Kanzleien schließen ausnahmsweise am zweiten Weihnachtsfeiertag sowie am 2. Januar 2006.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER