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Dienstag, den 27. Dez. 2005


Strafzettel digital signiert

 
.   Die elektronische Signatur auf einem im Polizeiwagen per Rechner generierten Strafzettel löste bei Richter Thomas Rainbow Rechtsstaatsbedenken nach der Due Process-Regel der Bundesverfassung aus, bis er feststellte, dass die fraglichen Strafzettel auch handschriftlich signiert waren.

Seine Bedenken richteten sich weniger gegen die Erstellung der Strafzettel per Computer. Vielmehr besorgte ihn die Tatsache, dass der Computer ein Formular verwendet und im ersten Schritt die elektronische Signatur des ihn bedienenden Beamten eingibt - vor der Eingabe des Sachverhalts und Vorwurfs der Rechtsverletzung. Damit schafft der Computer einen signierten Blankoeintrag, der praktisch gegen jedermann verwandt werden kann.

Im Fall People v. Rose et al., Az 05-03527, regte er am 9. Dezember 2005 an, dass die Signatur an Eides statt erst nach vollständiger Eingabe des Sachverhalts und Rechtsverstosses sowie entsprechenden Fehlerkorrekturoptionen aktiviert werden kann, damit der Strafzettel rechtlich wirksam wird.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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