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Samstag, den 25. März 2006


Andre Länder, andre Sitten

 
.   In Deutschland bedeutet das Urheberrecht nicht dasselbe wie in den USA. Deshalb sei dem Mietgerichtstag vergeben, wenn er unter den vom German American Law Journal geklauten Volltext seinen Urheberrechtsvermerk setzt. Selbst der versteckte HTML-Title-Tag grapscht sich das GALJ.

Der Verein wird ja wissen, was er tut, denn auf seiner Webseite zeichnen auch Richter für die freundlich und ökonomisch gestaltete Seite verantwortlich. Sie haben bestimmt nicht beim GALJ gelesen, dass Volltexte nicht geklaut werden dürfen.

Immerhin, den Klau-Tag hat der Verein nicht weggefiltert. Das ist netter als das Gebaren gewerblicher Blog-Diebe. Irgendwie wirkt dieser Wink des Vereins jedoch merkwürdig:
Der Mietgerichtstag e.V. gestattet die Nutzung von Texten (wie z.B. Pressemitteilungen und andere Publikationen) auf dieser Web-Site vorausgesetzt (1) der Hinweis "© 2004 Mietgerichtstag e.V." ist in allen Kopien enthalten, (2) ..., (3) die Texte werden in keiner Form auf Servern zum Herunterladen durch Dritte bereitgestellt oder über andere Medien an Dritte weiterverbreitet und (4) es werden keinerlei Veränderungen an den Texten vorgenommen. Anderweitige rechtswidrige Nutzungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Tun wir mal so, als ob der Volltextklau nicht rechtswidrig wäre. Typisch, diejenigen, die sich um die Beachtung des Rechts bemühen, werden bei einem Flüchtigkeitsfehler erwischt. Vielleicht soll die von Google ausgewiesene Seite auch nicht jedermann offen stehen. Die gewerblichen Klauer sind da viel vorsichtiger und raffinierter.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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