×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Überstunden in den USA: Aktualisierung • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 05. April 2006

Nachbesserung von Software

 
.   Die Nachbesserung von Open Source-Software erfolgt rasant. Dies beweist das Ergebnis einer Studie im Rahmen des Open Source Hardening Project. Zwei Wochen nach der Offenlegung einer Fehlerliste für 17,5 Mio. Zeilen Quellkode von 32 Open Source-Produkten wie LAMP und XMMS hatten die Entwickler die meisten Fehler ausgemerzt. Die Studie wurde vom für seine Sicherheitsfarbtupfer bekannten Heimatslandssicherheitsministerium veranlasst, welches mit ihr nun auf ein erfolgreiches Projekt verweisen kann.



Vererbte Marke

 
.   In Sachen Doeblers' Pennsylvania Hybrids, Inc. v. Taylor Doebler, III et al., Az. 04-3848, entschied das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks am 23. März 2006 über die Markennutzung eines Familiennamens.

Nachfahren des Unternehmensgründers beantragten eine Unterlassungsverfügung gegen den Enkel des Gründers und sein Unternehmen, das ebenfalls mit dem Nachnamen firmierte. Die materiellen Ansprüche lauteten auf Markenverletzung, Entwendung von Geschäftsgeheimnissen sowie andere deliktische Ansprüche und Treupflichtverletzungen.

Die Urteilsbegründung schildert anschaulich zahlreiche Fallen beim Vererben von Marken sowie der Wandlung von Namen in Marken im Familienbetrieb. Der United States Court of Appeals for the Third Circuit - dessen Gerichtsgebühr am 9. April 2006 auf $455 ansteigen wird, hob die erlassene Verfügung auf.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER