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Freitag, den 21. April 2006

Vertreibung injustiziabel

 
.   Die Vertreibung der Bewohner von Diego Garcia kann nicht von Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden, entschied auch das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks. Die Einwohner waren nach ihren Behauptungen zuerst weggeekelt, dann vertrieben worden, weil die Vereinigten Staaten mit britischer Unterstützung einen Stützpunkt im indischen Ozean einrichten wollten.

Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit - oft als zweithöchstes Gericht der USA bezeichnet - hielt sich in Sachen Olivier Bancoult et al. v. Robert S. McNamara et al., Az. 05-5049, am 21. April 2006 an den Präzedenzfall Baker v. Carr, 368 US 168 (1962), des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, der die justiziable Frage von der von Gerichten nicht nachprüfbaren politischen Frage abgrenzt.

Die Ansprüche der von Studenten vertretenen Kläger gegen die beklagten Minister und Amtsinhaber misst das Gericht an §228(1) des Restatement (Second) of Agency (1958) und bestätigt, dass sie als Vertreter handelten. Ihre Handlungen fallen damit unter dieselben Gewaltenteilungserwägungen wie die der Exekutive als im außenpolitischen Bereich Handelnde.

Im Ergebnis gelangen die USA damit gleichermaßen zur Abweisung der Ansprüche der heimatvertriebenen Tschagosianer wie das Vereinigte Königreich. In England hatte die Königin den für die Vertriebenen positiven gerichtlichen Ausgang aufgehoben, siehe R. v. Secretary of State for Foreign & Commonwealth Affairs (Ex parte Bancoult), [2001] QB 1067 (2000), und Written Ministerial Statement of Parliamentary Under-Secretary of State for Foreign and Commonwealth Affairs, 422 Parl. Deb. (Hansard), H.C. (2004) 32-34WS.



Digitale Bürgerfreiheit

 
.   Auf dem vom Linux-Anbieter Linspire inspirierten Kongress Annual Desktop Linux Summit wird auch die Befreiung der in den letzten Jahren eingeschränkten digitalen Bürgerrechte angesprochen. Zum Thema zählt die legale Umgehung von Verboten sowie der aus technischer und rechtspolitischer Sicht unsinnige Einsatz immer neuer Verbote im digitalen Raum. Im wesentlichen behandelt die Konferenz am 24. und 25. April 2006 jedoch das Geschäftsmodell der Open Source-Bewegung und wird von zahlreichen renommierten und neuen Unternehmen veranstaltet, die die einfache, benutzerfreundliche Verwendung von Linux als Desktop realisiert haben.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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