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Donnerstag, den 25. Mai 2006

Zuwenig Lizenzen, zuviel Kopien

 
.   Das Polizeiamt erwarb 3.663 Softwareprogramme und installierte sie durch Disk-Imaging so, dass das Programm auf 6.007 Geräten laufen konnte, jedoch gleichzeitig nur auf 3.663 PCs. Der Softwarehersteller und das Amt vertreten unterschiedliche Auffassungen über diese Nutzung.

Die Polizei geht davon aus, dass sie 3.663 Kopien des Programms erwarb, die sie nutzen darf. Daran hat sie sich gehalten. Der Softwarehersteller behauptet hingegen, er habe 3.663 Lizenzen verkauft, und die Polizei habe diese illegal kopiert.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied in Sachen Wall Data Inc. v. Los Angeles County Sheriff's Department et al., Az. 03-56559, dass das Kopieren kein entlastender essential Step für das Disk-Imaging-Verfahren und damit nach 17 USC §117(a)(1) rechtswidrig sei. Zudem stelle das Kopieren im Sinne des Urheberrechts keinen Fair Use dar, §107, den das Gericht in seiner 77-seitigen Begründung ausführlich erörtert.



Enron und andere

 
.   Ein paar Schüler beraubten mit einer Spielzeugpistole einen Laden, in dem ein Freund arbeitet. Sie werden zu ihrer Überraschung als Erwachsene angeklagt. Sie erwarten Strafen bis zu 63 Jahren. An ihnen soll ein Exempel statuiert werden. Kenneth Lay und Jeffrey Skilling sollen nach ihrer Verurteilung vom 25. Mai 2006 wegen ihrer Taten im Enron-Skandal bis zu 30 Jahre ins Gefängnis.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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