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Dienstag, den 30. Mai 2006

Notice of Libel entsorgt

 
.   Anonyme EMail trifft in Europa ein - unerwünscht, versteht sich. Sie beklagt Umstände bei einem Wettbewerber in einem englischsprachigen Land. Empfänger erkundigt sich vertraulich beim Verband, was es mit der EMail auf sich hat. Ein paar Wochen später trifft aus der Ferne eine Notice of Libel ein: Die Anfrage wird als Weiterleitung einer Verleumdung erachtet.

In manchen Staaten stellt die Notice of Libel eine Abmahnung und eine Klagevoraussetzung dar. Selbst das vertrauliche Einholen von Auskünften bei Kollegen kann als unerlaubte Handlung gelten, auch wenn sie im Empfängerland als absolut rechtmäßig und rechtsfolgenfrei gilt.

Verständige Menschen können einer solchen Situation etwas Positives abgewinnen. Man muss nicht um jeden Preis Krieg führen. Sondern kann sich gegenseitig als Gentlemen kennen und und die beidseitige Aufrichtigkeit schätzen lernen. Dazu gehört, dass man zur Entschuldigung bereit sein kann, und fähig ist, sie anzunehmen.

So wird aus der Notice of Libel schließlich ein Settlement Agreement and Mutual Release, eine vergleichsweise Erledigungserklärung mit dem gegenseitigen Verzicht auf die weitere Rechtsverfolgung. Sauber und ordentlich entsorgtes Streitpotential.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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