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Samstag, den 24. Juni 2006

Staat muss Unterlagen liefern

 
.   Die Subpoena verpflichtet den Empfänger, auf Wunsch einer Partei selbst als unbeteiligte Person Auskunft zu erteilen. Bei der Subpoena Duces Tecum muss sie Unterlagen hergeben. Gegen diese strafbewehrte Aufforderung wehrten sich die Vereinigten Staaten mit der Behauptung, keine Person im Sinne von Rule 45 der Zivilprozessordnung des Bundes, der Federal Rules of Civil Procedure, zu sein. Das Bundesberufungsgericht des Bezirks der Hauptstadt Washington verwarf die Einrede als zu kreativ. Der Souverän ist eine Person im Rechtssinne, entschied es im Schadensersatzfall nach dem Torture Victim Protection Act und dem Alien Tort Statute Bashe Abdi Yousuf et al. v. Mohamed Ali Samantar and Department of State, Az. 05-5197, am 16. Juni 2006.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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