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Donnerstag, den 13. Juli 2006

Klage gegen Cheney

 
.   Mit einer Klage gegen den Vizepräsidenten Dick Cheney wegen der rechtwidrigen Aufdeckung eines CIA-Beamten sprießt die sich strafrechtlich zuspitzende Untersuchung des Falles Plame ihren zivilrechtlichen Ableger. Die Klageschrift in Sachen Valerie Plame Wilson et al. v. I. Lewis Libby Jr. et al. behauptet neben der Verletzung von Verfassungsbestimmungen eine Verschwörung und die Offenlegung privater Tatsachen und beginnt mit den Worten des Alt-Präsidenten Bush anläßlich der Widmung einer nach ihm benannten CIA-Einrichtung:
I have nothing but contempt and anger for those who betray the trust by exposing the name of our sources. They are, in my view, the most insidious traitors.
Die Klage vom 13. Juli 2006 schließt nach 23 Seiten mit dem Antrag auf ein Geschworenenverfahren ab. Neben einfachem Schadensersatz beantragt die Beamtin im Bundesgericht erster Instanz in der Hauptstadt Washington, United States District Court for the District of Columbia, Strafschadensersatz sowie die Kostenerstattung. Der Ehemann der Beamtin hatte Behauptungen der Regierung über den Irakkrieg hinterfragt.



Alte Hexe zu Recht begnadigt

 
.   Die Hexe Grace Sherwood wurde am 11. Juli 2006 von Gouverneur Kaine begnadigt. Sie war 1706 gebunden ins Wasser geworfen worden. Sie ertrank nicht, galt daher als schuldig und verbrachte sieben Jahre in Gefangenschaft.

Sherwood war zahlreicher Verwünschungen beschuldigt, die für Hexen typisch sind. Der Gouverneur bezeichnete in seiner Begründung das Wasserbeweisverfahren als Ungerechtigkeit.

Der Staat Virginia ist auch heute noch für sein archaisches Rechtssystem und unmenschlichen Strafvollzug bekannt. Sein Gouverneur Kaine symbolisiert hingegen Fortschritt. Die Begnadigung ist nachvollziehbar, denn bekanntlich wurde das Wasserbeweisverfahren bereits 1215 abgelöst vom Geschworenenprozess, dessen Drama anklagten Hexen zuvor erspart blieb.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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