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Samstag, den 12. Aug. 2006

Wem gehört die EMail?

 
.   Bleibt im US-Recht die private EMail von Angestellten auf dem Firmen-Laptop privat? Grundsätzlich gehört der Inhalt eines Firmen-PCs dem Arbeitgeber. Er darf auch private Nachrichten einsehen. Differenziert hat allerdings das unterste Bundesgericht im südlichen New Yorker Bezirk in Sachen Lara Curto v. Medical World Communications, Inc., et al., Az. 03 CV 6327 (2006 WL 1318387).

Der Arbeitgeber hatte zwar im Arbeitnehmerhandbuch die private Nutzung untersagt, sie jedoch in der Praxis toleriert. Die Arbeitnehmerin hatte ihren privaten EMailverkehr nicht über den EMailserver des Unternehmens, sondern einen anderen EMaildienst laufen lassen und die privaten Daten von der Festplatte entfernt, bevor sie das Gerät an den Arbeitgeber zurückgab. Sie bewies damit, dass sie besondere Vorkehrungen zum Schutz ihrer Privatsphäre getroffen hatte, die das Gericht unter diesen Umständen am 15. Mai 2006 honorierte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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