Keine Klage gegen Universität
CK • Washington. Der Hersteller von Software für schlaue Telefontexttastaturen, die das vom tippenden Benutzer gewünschte Wort erraten, verklagte die Universität Texas, die seine Lizenznehmer, 48 Mobilfunkanbieter, wegen der behaupteten Verletzung eines Uni-Patents auf solche Tastaturen verklagt hatte. Mit einer Feststellungsklage wollte er
die Nichtigkeit des Patents Nr. 4,674,112 beweisen - vermutlich um den im US-Vertrag üblichen Forderungen seiner Lizenznehmer auf Haftungsfreistellung und Regress zu entgehen.
Als staatliche Universität ist die Beklagte nach dem 11. Zusatz zur Bundesverfassung gegen Klagen immun. Einen Verzicht hatte sie nicht erklärt. Vielmehr hatte sie bei Gericht eine Erklärung hinterlegt, nach der sie auf eine Klage gegen den Hersteller verzichtete. Dieser behauptete hingegen, mit den Klagen gegen seine Lizenznehmer hätte die Universität ihre Immunität zumindest verwirkt.
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks, das für die gesamten USA die Revisionsinstanz in Patentsachen bildet, entschied in Sachen Tegic Communications Corporation v. Board of Regents of the University of Texas System, Az. 05-1553, am 10. August 2006 jedoch gegen den Hersteller. Solange die Universität nicht ausdrücklich auf ihre Immunität als staatliche Körperschaft verzichte, bliebe dem Hersteller nur der Weg in die Nebenintervention in den Verfahren der Uni gegen seine Kunden.