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Dienstag, den 22. Aug. 2006

Aufgabe der Marke

 
.   Nur weil ein Unternehmen stagniert und nicht mehr viel verkauft, darf das Gericht nicht auf eine Aufgabe seiner Marke schließen, bestimmte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks am 14. August 2006 in Sachen Electro Source, LLC v. Brandess-Kalt-Aetna Group, Inc., Az. 04-55844.

Der Eigentümer der Marke Pelican muss sich daher nicht die für eine Markenaufgabe nach 15 USC §1127 erforderliche Einstellung der Markenverwendung im normalen Geschäftsverlauf mit der Absicht, die Markenverwendung nicht weiter zu verfolgen, vorwerfen lassen, weil er weiterhin Restposten gewerblich transportierte und verkaufte, bevor er das Unternehmen mit den Markenrechten verkaufte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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