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Samstag, den 26. Aug. 2006

Arme Professoren und Wähler

 
.   Professoren bekommen kaum Respekt in den USA. Sie verdienen wenig und selbst ihre Meinung, anderenorts als Lehre von Bedeutung, interessiert selten ein Gericht. Dafür stehen sie ihren Studenten Tag und Nacht zur Verfügung und setzen sich altruistisch für höhere Ziele ein. Rechtsanwälte nehmen ihnen die Butter vom Brot - finanziell und beim Einfluss auf die Rechtsfortbildung.

Nun entscheidet das höchste Gericht von Maryland, dass ein Juraprofessor nicht einmal qualifiziert ist, für die Stelle des Justizministers zu kandidieren. Er hatte seine Anwaltzulassung noch nicht lang genug.

Zudem entschied das Gericht, der Court of Appeals in Annapolis, dass mit Ausnahme der Briefwahlen erst am Wahltage gewählt werden darf. Das staatliche Parlament hatte ein Gesetz gegen das Veto des Gouverneurs in Kraft gesetzt, nach dem in einigen Wahlbezirken die Wahllokale ein paar Tage früher geöffnet werden.



Torture Taxi erklärt

 
.   ConsortiumNews erklärt die CIA-Verfahren zur Verbringung, Rendition, von Untersuchungshäftlingen in Folterländer im Bericht Aero's Cloaks and Daggers vom 26. August 2006. Die Folterflüge machten auf dem Weg von North Carolina in foltertolerante Staaten auch Halt in Irland, Deutschland und anderen EU-Ländern. Die Suchfunktion auf der Webseite der Central Intelligence Agency spuckt zum Thema Torture Taxi kein Ergebnis aus.



Kunst als Nutzwerk

 
.   Genießt ein künstlerisch gestalteter Park mit integrierten Skulpturen, Anlagen und anderen Gegenständen, der als Gesamtkunstwerk konzipiert ist, den besonderen Schutz des Visual Artists Rights Act of 1990, 17 USC §106A? Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks entschied in Sachen David Phillips v. Pembroke Real Estate, Inc., Az. 05-1970, am 22. August 2006, dass der Gesetzgeber für ein solches ortsgebundenes, site-specific, Werk keine Vorkehrungen getroffen hatte und der Eigentümer das Werk eines berühmten Künstlers beseitigen darf.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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