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Donnerstag, den 05. Okt. 2006

Pech für Beamten

 
.   Beamten verdienen in den USA ohnehin nicht viel, und dann kann ihnen der Staat auch noch vertraglich zugesagte Gehaltssteigerungen streichen, ohne wegen Vertragsbruchs haften zu müssen. Dies entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 27. September 2006 in Sachen Stephen Schulz et al. v. City of Longmont, Az. 04-1418, nach dem Recht von Colorado für den Fall, dass die Zusage vom abgewählten Stadtrat erteilt wurde und der neue Stadtrat die Gehälter einfriert.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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