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Donnerstag, den 19. Okt. 2006

Stufenweise Lohn zurück

 
.   Muss Ex-Börsenchef Grasso seine Vergütung teilweise zurückerstatten? Die Entscheidung in Sachen People of the State of New York v. Richard A. Grasso et al., Az. 401620/04, vom 19. Oktober 2006 gibt zahlreichen Anträgen des Klägers mit diesem Ziel statt und weist die meisten Einwendungen des Beklagten zurück.

Das unterste Gericht im Staate New York mit der witzigen Bezeichnung Supreme Court verfügt auf Antrag des dortigen Justizministers nicht die Rückerstattung, sondern ordnet die stufenweise Auskunftserteilung durch den Beklagten und ein Anschlussverfahren zur Ermittlung der Rückerstattung an.

Ein Vergütungsteil wurde scheinbar nicht ordentlich vereinbart. Als Entscheidung aus der noch nicht einmal abgeschlossenen ersten Instanz ist sie kaum der Rede wert, doch hat sich die Presse bereits auf Skandalzahlen eingeschossen.



Annahme der Schiedsklausel

 
.   Für Internet-Dienste ist die Frage der einseitigen Vertragsänderung oft bedeutsam, deren Beantwortung sich aus vergleichbaren Sitationen im Arbeitsrecht ableiten kann. Im Arbeitsverhältnis kann eine vom Arbeitgeber einseitig angebotene Schiedsklausel wirksam werden, selbst wenn der Arbeitnehmer das Angebot ausdrücklich ablehnt. Dies gilt jedenfalls nach dem Recht von Oklahoma für Personal ohne Dauervertrag, die at Will-Arbeitnehmer, entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 6. Oktober 2006 in Sachen Shelle Hardin v. First Cash Financial Services, Inc., Az. 05-6090.

Die Weiterbeschäftigung und die Annahme der Arbeitgeberleistungen, die an die Annahme der neuen Vertragsklausel geknüpft sind, reichen zur Wirksamkeit der Annahme. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitgeber zu entlassen, der die neue Klausel ablehnt, weil die Leistungsannahme durch den Arbeitnehmer die Annahme erklärt. Ein vergleichbares Verhalten ist bei zeitlich unbegrenzten Internet-Diensten oft üblich.

Das Gericht in Denver prüfte auch, ob die Klausel als illusory nichtig war, weil sie dem Arbeitgeber jederzeit ihre Änderung oder Aufhebung gestattete. Da diese Erklärungen jedoch an Bedingungen geknüpft waren, beispielsweise eine fristgerechte Ankündigung und das Verbot solcher Erklärungen nach der Einleitung eines Schiedsverfahrens. Selbst wenn das Recht einseitig ausgeübt werden darf, besteht nach dem Recht dieses US-Staates noch ein hinreichender Schutz für die Gegenseite, sodass die Klausel wirksam ist.



Arm, Bein am Gleis verloren

 
.   Wer nur die inspirierenden Seiten des Jurastudiums sieht, wird schnell eines Besseren belehrt. Als Beispiel dient die Diskussion um den Schein am Strand und die Mark Twain-fremde Anwesenheitspflicht. Wenn man an Hocherfreuliches und Tiefbestürzendes im Studium denkt, darf der Sprung auf den Freight Train nicht fehlen.

Zu den phantastischsten Erlebnissen zählt es, hoch oben in den Rockies oder Selkirk Mountains bei der Fahrt durch Spiralentunnel auf einem Güterwagen die Welt zu bestaunen. Da kann man in der Tat vergessen, dass im Gepäck auch ein Lehrbuch steckt. Bestürzend ist es allerdings zu erfahren, dass man um ein Haar ohne Arm oder Bein heimgekehrt wäre.

Das geschieht neuerdings häufiger, weil das Freight Hopping in manchen Unistädten Mode wurde. Selbst wenn kein Alkohol im Spiel ist, spielt man mit dem Tode. Ernüchternd. So erkennt man die Vorteile der Anwesenheitspflicht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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