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Dienstag, den 14. Nov. 2006

Luftlust Interrupta

 
.   Die Strafanklage der Bundesstaatsanwaltschaft legt am 14. November 2006 der Öffentlichkeit dar, welches Privatvergnügen nicht in die Öffentlichkeit getragen und erst recht nicht im Flugzeug erlebt werden sollte, siehe United States of America v. Carl Warren Persing, Dawn Elizabeth Sewell, Az. 5:06-CR-261-1-F-2, und nun im United States District Court, Eastern District of North Carolina, nach Bundessstrafrecht, 49 USC §46504, 18 USC §2, verhandelt werden muss.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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