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Samstag, den 16. Dez. 2006

You Made the Numbers

 
.   Alle Jahre wieder: Die Partner treffen sich zur längsten Versammlung des Jahres. Associates, Non-Equity Partners, Assistants und die sonstigen Abhängigen werden bewertet und belohnt. Did they make the numbers? Bei den Associates zählen primär die Stunden. Wie intensiv haben sie sich für die Mandanten eingesetzt? Über Erfolge entscheidet der Fall, der Richter, das Ministerium, der Kongress, das Recht - den Einsatz und die Einstellung haben sie selbst in der Hand.

Bei den Non-Equity-Partnern entscheiden zusätzliche Merkmale über Boni und Mali - und vielleicht die Zukunft in der Kanzlei. Möchte man den einen oder anderen irgendwann auch in dieser Runde mitentscheiden lassen? Wie glücklich sind ihre Mandanten? Eine ausgiebige Kosten-Nutzen-Rechnung mit unzähligen menschlichen Faktoren.

Gleichbehandlung ohne Kammscheren. Nach dem Partners' Meeting geht man mehr oder weniger schmunzelnd, oder auch bewusst nichtssagend, durch die Flure. Dort sitzen gespannt die Objekte der jährlichen Bewertung. Für diese habe ich gekämpft, jenen sehe ich eher neutral. Den Associate dort muss ich mir vorknüpfen. Mit der richtigen Einweisung kann man ihn bald an Mandanten heranlassen.

Die Referendare machen sich über die von der Partnern übriggelassenen Krümel her. Sie ahnen nichts von den schicksalsträchtigen Auswertungen, die die Stimmung in der Kanzlei bestimmen.

Wann wollen wir dem Personal Bescheid geben? Sollen wir sie zappeln lassen? Die Frage stellt sich nur theoretisch. Erst müssen die Schecks ausgestellt werden. Vorher sind Boni oder Befördungen nur von theoretischer Bedeutung. Erst wenn die Umschläge mit den Schecks überreicht werden, haben die Partner ihr Soll gegenüber dem Personal der Law Firm erfüllt.

Bleibt noch die Frage der Wortwahl beim Überreichen der Schecks. Ermunternd, dankbar auf alle Fälle. Und einleitend ein wenig Knecht Ruprecht? Das hatte vor fünf Jahren manchem einem Schreck eingejagt, und dann war es noch ein Thema für die Christmas Party. Okay, dieses Jahr reiner Holiday Spirit. Schließlich haben alle die Numbers geschafft.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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