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Freitag, den 22. Dez. 2006

Express macht blau am 26.

 
.   Der 26. Dezember 2006 ist kein Feiertag, doch der Express, das Blatt für Bilderleser, erscheint nicht. Wahrscheinlich wird mit wenig Lesern gerechnet, die sich nach einem anstrengenden Weihnachtsfeiertag tatsächlich auf den Weg zur Arbeit machen oder schon in der UBahn, wo die Zeitung verteilt wird, das Hirn anschalten wollen. Erst am Mittwoch hält das Blatt seine Leser wieder für aufnahmefähig. Bis dahin wird Slate wohl Trumpf sein: Komplexe Berichte im Miniformat. Kanzleien sollten geöffnet sein.



Wehrmacht in spe?

 
.   Zum Vortrag am 19. Januar 2007 im historischen Williamsburg, Va. passt die datenschutzrechtsträchtige Ankündigung, das Pentagon würde an einer Erfassung der strammen Jugend arbeiten. Gegenwärtig weiß nämlich niemand, was an wehrfähigen Leutchen im Lande wohnt. Der Draft wurde nach dem Vietnam-Krieg abgeschafft; den Begriff bringt man eher mit Bier als mit Wehrmacht in Verbindung. Wenn schon die Phisher die Daten der Amerikaner kennen, warum dann nicht auch der Staat? Der entschuldigt sich immerhin, wie heute, wenn er Daten klaut.



Voice Over IP: 911

 
.   Die landesweite Notrufnummer 911 muss auch im VoIP-Netz erreichbar sein, bestimmte das Bundesberufungsgericht in der Hauptstadt Washington. Es bestätigte damit eine Anweisung des hiesigen Bundestelekommunikationsaufsichtsamt FCC, vgl. E911 Requirements for IP-Enabled Service Providers, First Report and Order and Notice of Proposed Rulemaking, 20 FCCR 10245 (2005).

Das Gericht berücksichtigt in seinem Urteil vom 15. Dezember 2006 in Sachen Nuvio Corporation v. Federal Communications Commission and United States of America, Az. 05-1248, die besonderen technischen Umstände der VoIP-Technik sowie die Tatsache, dass ihre Nutzung nicht an einen bestimmten Ort gebunden ist, mithin die Lokalisierung von Notanrufern schwieriger als im Telefonfestnetz ist.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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