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Montag, den 25. Dez. 2006

Valdez: $2 Mrd. Rabatt

 
.   Als der Tanker Exxon Valdez 1989 auf Grund lief, rechnete niemand damit, dass die Schadensersatzverfahren auch Ende 2006 noch zu Urteilen führen würden. Das Urteil vom 22. Dezember 2006 zum Recht des Strafschadensersatzes der USA ist noch nicht unbedingt das letzte Wort.

Das neue Urteil setzt die Verfassungsvorgaben der Campbell-Leitlinien des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington um, s. Kochinke, U.S. Supreme Court setzt Strafschadensersatz Grenzen, 12 GALJ (8. April 2003). Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks zeichnet in Sachen The Exxon Valdez, Az. 04-35183, die Rechtsprechung des Obergerichts der USA seit 1991 im Bereich Punitive Damages nach.

Im Ergebnis gelangt das Gericht zur Auffassung, dass das Untergericht die Prüfmerkmale des Supreme Court falsch anwandte. Es ordnet die Kappung, Remittitur, der Punitive Damages um $2 Mrd. an. Die der Schädigerin vorzuwerfende Verwerflichkeit, Reprehensibility, hatte das Untergericht zum Maßstab genommen, ohne auch die verschuldensmindernden Umstände hinreichend zu berücksichtigen.

Dazu zählen die sofortigen Schadensminderungsmaßnahmen von Exxon ebenso wie die dabei entstandenen Kosten, die den Abschreckungsfaktor beim Strafschadensersatz beeinflussen. Das 63-seitige Urteil erörtert gründlich die Abwägungen des Gerichts und kontrastiert sie mit der Mindermeinung und der Auffassung der Beklagten, die auf $25 Mio. plädierte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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