×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Überstunden in den USA: Aktualisierung • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 26. Mai 2007

Vollstreckung nach Abweisung

 
.   Am 25. Mai 2007 beurteilte das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks in Washington die Anwendbarkeit des amerikanischen Bundesschiedsrechts, Federal Arbitration Act, auf internationale Sachverhalte. In der Sache Termorio SA ESP et al. vs. Electranta SP et al. lag ein Schiedsspruch aus Kolumbien dem United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit vor, der bereits vom kolumbianischen Gericht aufgehoben worden war.

Die dem Urteil folgende Klage in den USA beansprucht die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs nach dem FAA. Sie wurde als unschlüssig, hilfsweise auch nach dem Forum non convenience-Grundsatz abgewiesen. Das Berufungsgericht stützte die Abweisung nach Art. V(1)(e) der New Yorker Übereinkunft, weil der Schiedsspruch von einer zuständigen Stelle aufgehoben und damit nicht mehr anerkennungs- und vollstreckungsfähig war.

Das Urteil berücksichtigt auch die Auswirkungen der Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act auf die Stellung der Beklagten Electranta als Instrumentalität des Staates Kolumbien, 28 USC §1603(b).



VIP wie Wichte

 
.   Unterhaltsam liest sich die Darstellung der VIP-Visumspraxis in der Washington Post vom 26. Mai 2007. Sie erörtert Fakten und Hintergründe des Gesetzesentwurfs zum Einwanderungsrecht, mit dem nicht nur eine Amnestie für Illegale zur Debatte gestellt wird, sondern auch die Sonderbehandlung für Berühmtheiten abgeschafft würde.

Zwei Jahre College würden höher bewertet als ein Nobelpreis, der den Inhaber heute nach dem EB-1-System wie früher John Lennon vorne an die Schlange stellen würde. 37.960 Antragsteller erhielten im vergangenen Jahr die VIP-Priorität.

Für die Wirtschaft kann der Gesetzesentwurf einen Rückschlag bedeuten. Zahlreiche Unternehmensführer weisen nicht die Abschlüsse auf, die nach dem angedachten Gesetz erforderlich wären, um aus dem Ausland zur Leitung eines Unternehmens in die USA zu übersiedeln.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER