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Donnerstag, den 19. Juli 2007

Fast-Flux - IP beweisungeeignet

 
.   Wer sich noch der Illusion hingibt, eine IP-Anschrift als Beweismittel von Wert verwenden zu können, sollte sich neben zahlreichen Gutachten, die das Gegenteil belegen, mit Fast-Flux Service Networks vertraut machen. Auch Kriminelle, beispielsweise Phisher, suchen ihr Glück in der Technik. Wie die Studie Know Your Enemy: Fast-Flux Service Networks erklärt, jonglieren sie mit IP-Adressen ebenso gekonnt wie mit Domainnamen.

Sie machen sich das ihnen unbewusst zur Verfügung gestellte Netzwerk von Privat-PCs, Unternehmens-PCs und ungesicherten Servern zunutze, um sich hinter immer schneller wechselnden Adressen und Namen zu verstecken. Mit Fast-Flux und der Variante Double-Flux können sie ihr Hauptaugenmerk auf die hinter dem fremden Netz stehenden Server lenken, wo vertrauliche Daten gesammelt und verwaltet werden.

Für Juristen, die IP-Anschriften als Beweismittel verwenden, wird damit ihr Einsatz noch fragwürdiger. Eine IP als Beweis, der nicht duch einen Fast-Flux-Test untermauert ist, dürfte jetzt noch unverwertbarer werden, da die Irreführung ungleich höher als der Wert des vermeintlichen Beweismittels ist. Die laienverständlich verfasste Fast-Flux-Erklärung der The Honeynet Project & Research Alliance vom 13. Juli 2007 setzt etwas DNS-Vertrautheit voraus.



Transatlantische Ziele

 
CC - Washington.   Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) veranstaltete am 17. Juli die FES After Hours unter dem Thema: After the German EU-Presidency - Expectations met? What's Next on Portugal's Agenda?. Frau Almut Wieland-Karimi eröffnete als Geschäftsführerin der FES in Washington die Diskussion mit einer Erklärung zu der sogenannten Fishbowl Discussion. Dieser kreative Aufbau beinhaltet die Sitzordnung des Publikums im Kreis um den inneren Kreis der Vortragenden herum. Dieser Kreis beinhaltet zusätzlich einen leeren Stuhl, um Teilnehmern den Eintritt in die Diskussion aus dem Publikum heraus manifestiert zu ermöglichen.

Zunächst zog der deutsche Botschafter Klaus Scharioth eine positive Bilanz der deutschen EU-Präsidentschaft. Er wies auf die Erfolge vor allem im Hinblick auf die Erhaltung der Handlungsfähigkeit Europas durch die Verabschiedung des Reformvertrages durch den europäischen Rat im Juni 2007, bei der Bekämpfung der Folgen des Klimawandels und der Energieeffizienz hin. Mit Blick auf das Verhältnis zu den USA betonte er die Wichtigkeit der Vertiefung und besseren Abstimmung der transatlantischen Zusammenarbeit.

Diese wurde auch vom portugiesischen Botschafter Joao de Vallera als erklärtes Ziel der portugiesischen Präsidentschaft erwähnt, insbesondere die Aushandlung von Visa Waiver für europäische Staatsangehörige. Dieses Thema hat mit den bereits erwähnten Erschwernissen für Referendare einen schweren Rückschlag erlitten. Außerdem lobte er die gute Zusammenarbeit der deutschen, portugiesischen und slowenischen Regierungen, die die 18 Monate EU-Präsidentschaft, die sie hintereinander leiten würden, zusammen geplant hatten, und er stellte die Prioritäten der portugiesischen Präsidentschaft vor.

Julianne Smith vom Centre of Strategic and International Studies, wo sie Direktorin des Europe Program and the Initiative for a Renewed Transatlantic Partnership ist, berichtete, daß von einer zwar kleinen, aber interessierten Minderheit in Washington die Handlungen der EU und eben auch der jeweiligen Präsidentschaft wahrgenommen werden. Die Fortschritte des deutschen Vorsitzes seien dabei sehr positiv bewertet worden. Dies sei auch auf ein erstarkendes Interesse der USA an neuen Perspektiven auf bestehende Probleme zurückzuführen. Es gebe eine freundlich gesinnte Neugierde der USA an der portugiesischen Präsidentschaft. Man erwarte von der EU in nächster Zeit indes vor allem Einsatz für die Themen Afghanistan, Kosovo, Darfur und Türkei.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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