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Dienstag, den 24. Juli 2007

Merkmale der EV in den USA

 
.   Anhand eines Urheberrechtsstreites zwischen einem Filmstudio und einem Verfasser über den Film Brokeback Mountain erörtert das Bundesgericht des District of Columbia detailliert die Voraussetzung einer einstweiligen Verfügung nach amerikanischem Bundesverfahrensrecht.

Der United States District Court legt die Tatbestandsmerkmale und Abwägungskriterien dieses aus dem Equity-Recht stammenden Rechtsmittels am 19. Juli 2007 in Sachen Janice Scott-Blandon v. Universal City Studios Productions LLLP et al., Az. 07-0148, dar.



Geheimnis der Farben

 

5 Farben
.   Rechtsanwälte sollten sich an Farben orientieren, wenn sie erfolgreich Mandanten fangen wollen, lautet die Erkenntnis bei morepartnerincome. Das dürfte für Kanzleien gelten, die nicht mit Leistung glänzen, Mandanten glücklich machen oder Korrespondenzanwälte vernünftig bedienen. Ohne ein farblich abgestimmtes Image keine Mandanten, wird suggeriert. Fünf Farben werden vorgeschlagen. Kombiniert man alle, damit man 100% des Marktes abdeckt? Wie wäre es, beim eigenen Leisten zu bleiben?



Jetzt sitzen sie wieder

 
.   Sitting for the Bar Exam. Im Sechsmonatsturnus wird die Prüfung angeboten. Kandidaten für die Anwaltszulassung lassen sich ab heute wieder zwei Tage lang prüfen. Bar Plus verzeichnet die Anforderungen im District of Columbia für zukünftige Rechtsanwälte in der Hauptstadt.

Die Durchfallquote in Washington ist hoch, obwohl ein vergleichsweise leichter Teil, der MBT, viele Punkte bringen kann. In Kalifornien liegt die niedrige Erfolgsquote daran, dass man vor der Zulassungsprüfung nicht erst Jura studiert haben muss.

In Washington, DC, wo man mehr Jura als beispielsweise in New York studiert haben muss, dürfte der Schwierigkeitsgrad der Prüfung den Ausschlag geben. Erfolglose Wiederholer senken zudem den Durchschnitt. Allen Kandidaten seien eine funkionierende Klimaanlage sowie viel Glück und Erfolg gewünscht!







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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