Verfassungswidriger Patriot
CC - Washington. Der Richter Victor Marrero des United States District Court for the Southern District of New York hat am 5. September 2007 bereits zum zweiten Mal geurteilt, dass bestimmte Passagen des Patriot Acts einen Verstoß gegen den ersten Verfassungszusatz der freien Meinungsäußerung und die Garantie der Gewaltenteilung darstellen.
In John Doe et al. v. Gonzales et al, Az. 06-00214, wurde die Art und Weise der Informationsbeschaffung durch National Security Letters des Federal Bureau of Investigation, FBI, gerügt, das nach den Bestimmungen des Patriot Acts ohne richterliche Anordnung elektronische Überwachungen durchführen dürfte.
Dieser Vorwurf war schon in Doe v. Ashcroft, 334 F. Supp. 2d 471 (S.D.N.Y. 2004), sowie in Doe v. Gonzales, 386 F. Supp. 2d 66 82 (D.Conn. 2005), beurteilt worden. Die daraufhin vom Kongress vorgenommenen Nachbesserungen am Patriot Act reichten dem Richter nicht, so dass er §2709 c abermals und auch §3511 b als verfassungswidrig einstufte.
In John Doe et al. v. Gonzales et al, Az. 06-00214, wurde die Art und Weise der Informationsbeschaffung durch National Security Letters des Federal Bureau of Investigation, FBI, gerügt, das nach den Bestimmungen des Patriot Acts ohne richterliche Anordnung elektronische Überwachungen durchführen dürfte.
Dieser Vorwurf war schon in Doe v. Ashcroft, 334 F. Supp. 2d 471 (S.D.N.Y. 2004), sowie in Doe v. Gonzales, 386 F. Supp. 2d 66 82 (D.Conn. 2005), beurteilt worden. Die daraufhin vom Kongress vorgenommenen Nachbesserungen am Patriot Act reichten dem Richter nicht, so dass er §2709 c abermals und auch §3511 b als verfassungswidrig einstufte.