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Mittwoch, den 12. Sept. 2007

Geodaten: Verbaute Zukunft

 
.   Wenn Partner in den größten M&A-Kanzleien weniger verdienen als Partner in kleinen Technologie-orientierten Kanzleien an komplexen amerikanischen Ausfuhrgenehmigungen für Satelliten und ihre Komponenten, Datenblätter sowie Dokumente für Schiedsverfahren im Ausland umsetzen, wirkt eine Kritik am Entwurf für das deutsche Satellitendatensicherheitsgesetz aus dieser Richtung egoistisch. Das SatDSiG soll doch gerade den Export amerikanischer Teile nach Deutschland erleichtern.

Wer denkt jedoch an den deutschen Programmierer, der mit einer kleinen Firma in den USA oder am Südpol das beste Mash-up für Google Earth erfindet? Die Bestimmungen des SatDSiG-Entwurfs wenden sich an etablierte Unternehmen, und selbst auf sie wirken sie erdrückend. Der kleine Erfinder kann sie nicht einmal verstehen, geschweige denn befolgen.

Wenn er außerhalb Deutschlands seinen Code schreibt, kann er dann überhaupt die von ihm verlangte Abwägung der Sensitivität von Daten aus deutscher Sicht und der Sicht der NATO-Allierten und sonstigen außenpolitischen Freunde Deutschlands beachten? Bei den ersten Strafbestimmungen, die extraterritorial wirken sollten, hieß es, sie blieben eine Ausnahme. §30 SatDSiG lässt sie wie die Regel aussehen.

Bei einem solchen Gesetz können auch deutsche Unternehmen, die sich an einem US-Unternehmen beteiligen wollen, ihre Pläne vergessen. Welcher amerikanische Unternehmer möchte - nur wegen eines deutschen Managers - schon mit einem halben Bein im deutschen Gefängnis stehen?

Die vom Bundestag zitierte Kritik scheint unter Geodaten nur Satellitendaten zu verstehen. Geodaten umfassen ein viel weiteres Feld. Datenschutz für Satellitendaten ohne den Rest der Geodaten zu berücksichtigen - und das in einem Einfuhrförderungsgesetz - wirkt wie Stückwerk, nicht wie echter Geodatenschutz.

Der Wirtschaftsausschuss hat sich offensichtlich viel Mühe mit dem Entwurf gegeben. Doch für die deutsche Wirtschaft, der wie mit §202(b) StGB Innovationen verbaut und massive Genehmigungs- sowie teure Datensammlungs- und speicherungspflichten vorgeschrieben werden sollen, scheint der Hinweis eines betroffenen Sachverständigen richtungsweisend: Wir können die Teile auch in Deutschland bauen und brauchen das Gesetz nicht.

Erst wenn das geschähe und damit Exportkontrollgenehmigungen aus den USA überflüssig würden, würden auch die hohen Anwaltskosten wegfallen. Mit dem SatDSiG ändert sich in dieser Beziehung nichts.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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