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Mittwoch, den 19. Dez. 2007


Selbstanzeige kodifiziert

 
.   Die Selbstanzeige wegen Exportkontrollverletzungen entwickelte sich aus praktischen Notwendigkeiten und nahm nach anfangs flexiblen Formen eine gewisse Vorhersehbarkeit der Folgen an. Das für Waffenhandelskontrollen mitzuständige Außenministerium der USA hat mit Wirkung vom 13. Dezember 2007 die Selbstanzeige kodifiziert und im Bundesanzeiger verkündet, s. Federal Register, Band 72, Heft 239, S. 70777-70779.

Das Verfahren, das sich bisher in der Praxis aus Abwägungen der Exekutive und der Exporteure herauskristallisierte, findet sich im wesentlichen in den neuen Bestimmungen, die in die Bundesverordnungen unter 22 CFR Part 127 eingeflossen sind, wieder. Die Verordnungen stammen aus dem Directorate of Defense Trade Controls, Office of Defense Trade Controls Compliance.

Wegen des Einflusses der amerikanischen Bestimmungen auch auf Ausfuhren aus Deutschland und andere Länder besitzen die Regeln internationale Bedeutung, gleich wie man die Frage der Exterritorialität beurteilt. Auch deutsche Unternehmen stellen immer wieder fest, dass beispielsweise die Eschborner Genehmigungen allein nicht ausreichen und nach erfolgten Ausfuhren aus Deutschland in den USA schwerwiegende Sanktionen drohen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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