Alte Klage neu verpackt
CK • Washington. Eine verlorene Klage verpackte der Kläger neu als Klage gegen seinen Anwalt. Der alte Wein in neuen Schläuchen vergraulte das Gericht. In Sachen Alan D. Weinberger et al. v. Stefan F. Tucker, Az. 06-2302, wandte es am 20. Dezember 2007 den collateral Estoppel-Grundsatz an, der etwa dem Prinzip des venire contra factum proprium entspricht, obwohl die Parteien des ersten Verfahrens nicht identisch mit denen des zweiten waren. collateral Estoppel