×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Überstunden in den USA: Aktualisierung • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 29. Dez. 2007

Zwangsräumung: Elf Jahre

 
.   An den Straßen der Hauptstadt findet man gelegentlich PCs, Möbel, Fotos, Betten und sonstigen Hausrat. Kein Sperrmüll, sondern das Ergebnis einer Zwangsräumung durch den Marshal oder Sheriff.

Man glaubt, die robuste Eviction sei eine unvermeidbare Folge schneller Urteile nach kurzem Prozess wegen Verzugs bei der Miet- oder Hypothekenzahlung und passt auf, dass einen nicht dasselbe Schicksal erwischt.

Das Wall Street Journal berichtet am 28. Dezember 2007, wie ein Clevelander dieses Schicksal um elf Jahre hinauszögern konnte. Mittlerweile folgen sogar Bundesgerichte seiner anfangs, kurz nach Erhalt der ersten Räumungsaufforderung entwickelten und gerichtlich verworfenen Theorie, eine Bank müsse die Hypothek besitzen, deren Bestimmungen den Rauswurf begründet.

Damit hat er nun Präzedenzfälle, um Schadensersatz für die Räumung nach elf Jahren zu verlangen - und vielleicht sogar die Wiedereinräumung seines Eigentums. Der jetzige Eigentümer wird sich dann an der Rechtstitelschutzversicherung, Title Insurance, schadlos halten. Für solche extreme Fälle erwirbt man sie schließlich beim Hauskauf.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER