×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Überstunden in den USA: Aktualisierung • • Neueste Urteile USA

Montag, den 31. März 2008

Corcoran schreibt kein Gesetz

 
.   Thomas Corcoran, der als Genie bezeichnete Gesetzesschreiber, ist an der gewaltigsten Wirtschafts- und Bankenreform im US-Recht seit seinem Securities and Exchange Act nicht beteiligt. Nach der Karriere in Roosevelts Weißem Haus diente er Präsidenten unterschiedlicher Couleur und hätte seine Seele vielleicht auch Bush verkauft, wenn er noch lebte.

Tommy the Cork und seinen Kollegen ging es beim SEC Act noch naiv um hehre Ziele. Der Seelenverkauf kam erst später und wurde besser bezahlt. Ob es seinen Nachfolgern genauso gelingt, den als massivste Änderung seit 1929 bezeichneten Blueprint for Financial Regulatory Reform, der noch im Weißen Haus und Schatzamt schlummert, zur Rettung der Nation und Weltwirtschaft dem Kongress zu verkaufen? [Blueprint, Finanzreform]



US-Besucher und Polizei

 
.   Xenophobie erfasst nun auch Konsuln, die ihre Bürger begleiten. Immigranten, Polizeichef und mexikanischer Konsul setzten sich auf Geheiß des Kreisrats im xenophoben Prince William County, Va., USA zusammen.

Zweck der Sitzung war die Aufklärung über die Durchsetzung des Einwanderungsrechts durch die Kreispolizei. US-Besucher, auch illegale, sollen nicht den Eindruck erhalten, das neue, lokale, scharfe Durchgreifen solle sie davon abhalten, Straftaten gegen sie der Polizei zu melden.

Zum Eklat kam es, weil der Kreisratschef dem Polizeichef wegen der Mitwirkung eines Konsuls Vorhaltungen machte. Habe er das diplomatische Protokoll beachtet? Habe er sein Verhalten mit dem Außenministerium in Washington abgestimmt? Der Cop blieb cool, schließlich habe er nicht den NAFTA-Staatsvertrag nachverhandelt, sondern nur getan, was der Kreisrat wollte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER