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Sonntag, den 21. Sept. 2008

Kurz, bündig in Markenrevision

 
.   In Diane Von Furstenberg Studio v. Catherine Snyder, Az. 07-2172, finden wir ein Beispiel für eine kurze Entscheidungsbegründung. Das Urteil vom 24. Oktober 2007 zum Markenverstoß nach Bundesrecht und dem Recht des Staates Virginia wird auf einer Seite bestätigt.

Da kein revisionsfähiger Fehler ersichtlich ist, verzichtet das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks auf eine Anhörung und verkündet am 19. September 2008 einen kurz und bündig gefassten Beschluss, der als unpublished gilt.

Die Beklagte war nicht anwaltlich vertreten, was in den USA zulässig ist. Ihre alternativen Namen deuten auf einen eBay-Handel hin.



Zuständigkeitsklärung: 7 Jahre

 
.   Zwei Firmen tauschen Töchter in mehreren Kontinenten gegen Geld. Nach dem Vertragsabschluss, Closing, streicht die Verkäuferin alle Gelder von den Konten der Töchter. Aus allen Ecken der Welt machen die erwerbenden Töchter sowie ihre US-Holding Ansprüche aus Vertragsverletzung im einzelstaatlichen Gericht in Illinois geltend.

Die verkaufende Mutter meldet in Delaware den Konkurs an. Sie ist zur Haftungsfreistellung verpflichtet, und daher wird das Verfahren in Illinois suspendiert. Die Klägerinnen streiten nun in Delaware sowie dem Bundesgericht in Illinois, nachdem das Verfahren dorthin übertragen wurde.

In Delaware unterliegen sie im Bankrupcty Court und wenden sich zur Prüfung an das dortige Bundesgericht. Von dort geht der Fall an das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks. Die allen Verfahren zugrunde liegende, nach sieben Jahren endlich geklärte Frage lautet, welches Gericht eigentlich die sachliche Zuständigkeit für den Vertragsbruch besitzt, siehe In re: Exide Technologies, Az. 07-2230, 19. September 2008.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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