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Donnerstag, den 06. Nov. 2008


Verurteilter Kläger

 
LF - Washington.   Wie ein Kläger in Amerika es schaffen kann, am Ende der Verurteilte zu sein, zeigt die Entscheidung Jorge Negrete v. National Railroad Passenger Corporation, Az. 07-3287, des Bundesberufungsgerichts des siebten Bezirks. Der Fall ist auch ein schönes Beispiel für die Eidespflicht im US-Prozess und den Folgen der Falschaussage.

Das Bundesberufungsgericht leitete seine Entscheidung direkt an die Staatsanwaltschaft, nachdem der Kläger sich im Prozess des Meineids schuldig gemacht hatte. Er ließ keine Möglichkeit aus, Beweise zu fälschen oder zu unterdrücken, zu lügen und sich über Fristen hinwegzusetzen.

Laut der Entscheidung vom 27. Oktober 2008 behauptet der Kläger, nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig zu sein und verbot dem früheren Arbeitgeber seine Krankenakten einzusehen. Zweifel an seiner Arbeitsunfähigkeit kamen spätestens auf, als er Umbaumaßnahmen an seinen Apartmenthäusern selbst vornahm.

Da half es am Ende auch nicht mehr, dass der Anwalt seinen Mandanten als lediglich schlechten und ungebildeten Lügner bezeichnete. Der United States Court of Appeals zeigte sich wenig beeindruckt - man braucht keinen Hochschulabschluss um zu begreifen, dass das Lügen unter Eid Konsequenzen hat.



Urteile im vierten US-Bezirk

 
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute neben den als unpublished bezeichneten Urteilen:
  1. 074685.P - US v. Hardy
  2. 071506.U - Hovis v. General Dynamics Corporation
  3. 074326.U - US v. Graham
  4. 074944.U - US v. Person
  5. 075151.U - US v. Riggins
  6. 081297.U - Christian v. US
  7. 084146.U - US v. Powell
  8. 086070.U - Asemani v. The Government of Islamic Republic
  9. 086394.U - Williams v. Johnson
  10. 086431.U - Asemani v. Mukasey










CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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