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Sonntag, den 09. Nov. 2008

Indossament im 21. Jahrhundert

 
JW - Washington.   Im Lehrgang bei lauwarmen 18 Grad und Sonnenschein demonstrierte der Ausbilder in Washington D.C. den Referendaren das Indossament. Es ist ein auf der Rückseite angebrachter Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier. Der Rücken der Praktikantin musste zur Ausführung des Indorsements auf einem Scheck herhalten.

Ganz im Gegensatz zu Deutschland ist es in Amerika üblich mit Schecks, versehen mit Indossaments, auch große Beträge im Geschäftsverkehr zu begleichen. Jeder Amerikaner ist mit dem Indossament vertraut, da er auch sein Gehalt per Scheck erhält und zur Bank bringt, wo er ihn indossiert.

Durch den handschriftlichen Übertragungsvermerk gehen Rechte und Eigentum aus dem Papier von dem Übertragenden - Indossant - auf den neuen Inhaber - Indossator - über. Diese Rechte erhält grundsätzlich derjenige, der sich durch das Indossament ausweisen kann.

Für die Praxis ist dies vor allem bei Wechseln von großer Bedeutung, da der Indossant grundsätzlich und verschuldensunabhängig haftet. Damit ist der Indossant immer möglicher Rückgriffsschuldner. Vor dieser weiten Haftung und der Gefahr, auf dem Weg zur Bank den Scheck zu verlieren, war der Hinweis des Ausbilders, dass die Schecks meist nach den Bankzeiten in speziell gesicherten LKWs durch das Land transportiert werden, gut nachvollziehbar.

Auch die Einführung des Schecks 2000 ist aus der Prespektive des Giralverkehrs nicht so beeindruckend wie der US-Kongress ihn ansieht. Mit dem Scheck 2000 können Banken und Federal Reserve mit eingescannten Schecks arbeiten. Einfache Überweisungen für jedermann gibt es immer noch nicht. Weiterhin werden Schecks hin- und hergereicht.



Videospiel und Redefreiheit

 
.   Verletzt Grand Theft Auto durch die Entstellung realer Orte, Läden und Marken das Markenrecht echter Inhaber, die an den fiktiven Orten im Spiel erscheinen, das Geographie und Charakter der darge­stellten Gegenden verzerrt darstellt? Beein­trächtigt der Pig Pen in GTA den echten Play Pen-Club?

Das Bundes­berufungs­gericht des neunten Bezirks bestätigt die haftungs­frei­stellende Wirkung des ersten Verfassungs­zusatzes im Verhältnis zum bundesrechtlichen Markenschutz nach dem Lanham Act sowie zu einzel­staat­lichen Marken­ansprüchen.

Am 5. November 2008 entscheidet es in ESS Entertain­ment 2000, Inc. v. Rock Star Videos, Inc. et al., Az. 06-56237, zunächst, dass die Einrede des nominative Fair Use hier unanwendbar ist, weil Pig Pen nicht zur Kommentierung von Play Pen verwandt wurde. Hingegen wirkt der Redefrei­heitsschutz der Bundes­verfassung, First Amendment, als Einrede gegen die behauptete Marken­verwechs­lungsgefahr. [Markenrecht,Trademark, Redefreiheit, Videospiel, GTA]







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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