CK • Washington. Wenn die Kündigung einer Versicherungspolice wirksam wird, endet der Deckungsschutz. Im elften Berufungsbezirk der USA war dies dem Kläger unklar, der von seiner gewerblichen KFZ-Versicherung auch nach fünf Küdigungsschreiben und dem Ablauf der Deckung Deckungsschutz für einen Unfall mit dem vorher versicherten Lastwagen erwartete.
Das Bundesberufungsgericht erklärte ihm jedoch am 15. April 2009 in Sachen
Bobby Waters v. Mel Miller et al., Az. 09-14072, dass die Deckung nicht deswegen weiterbestehe, weil der Versicherer dem Staat noch nicht das Vertragsende gemeldet hat.
[US-Recht, Versicherungspolice, Vertragsende]