Staat v. Kanzlei: Steuertricks bleiben geheim
CK • Washington. Der Staat ist nicht verpflichtet, einer Kanzlei fragwürdige Steuertricks offenzulegen, die das Risiko einer Umgehung der Steuergesetze steigern, entschied in Mayer Brown LLP et al. v. Internal Revenue Service, Az. 08-5143, das Bundesberufungsgericht des US-Hauptstadtbezirks am 17. April 2009.
Dem Rechtsstreit liegt die Beurteilung von zeitweise rechtmäßigen, steuermindernden LILO-Lease-Back-Geschäften zugrunde. Diese führte zu einer Forderung der Kanzlei auf Offenlegung von Akten des Bundessteueramts im Washingtoner Schatzamt nach dem Freedom of Information Act und die in den Akten enthaltenen Vergleichsquoten des Amts bei der Verfolgung von Steuerhinterziehern.
Selbst wenn LILO-Konstrukte im Jahre 2004 illegal wurden und damit die Offenlegung der Methoden nicht zum Rechtsbruch einlädt, besteht die Gefahr, dass Kanzleien sich bei der Beratung von Mandanten in rechtliche Grauzonen begeben, die ein Umgehungsrisiko in sich bergen, argumentiert das Gericht. Der Staat sei nicht verpflichtet, durch Offenlegung seiner Akten dieses Risiko zu fördern, zumal auch Steuerhinterziehungsverfahren durch die Offenlegung amtlicher Praktiken und Strategien beeinträchtigt würden.[US-Recht, Steuerrecht, FOIA]
Dem Rechtsstreit liegt die Beurteilung von zeitweise rechtmäßigen, steuermindernden LILO-Lease-Back-Geschäften zugrunde. Diese führte zu einer Forderung der Kanzlei auf Offenlegung von Akten des Bundessteueramts im Washingtoner Schatzamt nach dem Freedom of Information Act und die in den Akten enthaltenen Vergleichsquoten des Amts bei der Verfolgung von Steuerhinterziehern.
Selbst wenn LILO-Konstrukte im Jahre 2004 illegal wurden und damit die Offenlegung der Methoden nicht zum Rechtsbruch einlädt, besteht die Gefahr, dass Kanzleien sich bei der Beratung von Mandanten in rechtliche Grauzonen begeben, die ein Umgehungsrisiko in sich bergen, argumentiert das Gericht. Der Staat sei nicht verpflichtet, durch Offenlegung seiner Akten dieses Risiko zu fördern, zumal auch Steuerhinterziehungsverfahren durch die Offenlegung amtlicher Praktiken und Strategien beeinträchtigt würden.