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Sonntag, den 19. April 2009

Doppelte Staatsimmunität

 
.   Die Klage auf Schadensersatz nach einem Angriff auf Gaza gegen den ehemaligen Chef des Sicherheitsdienstes Israels wies das Instanzgericht aus Immunitätsgründen oder hilfsweise wegen der Grundsätze zur politischen, somit injustiziablen Frage ab.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City bestätigte am 16. April 2009 in Sachen Ra'ed Ibrahim Mohamad Matar et al. v. Avraham Dichter, Az. 07-2579, die Abweisung. Seine Begründung erörtert den Foreign Sovereign Immunities Act.

Dichter würde dem Immunitätsschutz nach dem FSIA unterfallen; selbst wenn er unanwendbar wäre, griffe die Immunität nach Common Law-Grundsätzen bei den Ansprüchen nach dem Alien Tort Statute und dem Torture Victim Protection Act, entschied es.



Kartell der DVD-Kopierforscher

 
.   Wenn Unternehmen gemeinsam forschen oder einen Standard, beispielsweise das Bluetooth-System, entwickeln, wollen sie ein rechtmäßiges Kartell bilden und nicht das Kartellrecht verletzen. Die Gruppenforschung erfolgt in der Regel nach den Bedingungen eines Vertrages, dem sich andere anschließen können.

Die Bedingungen für die Mitglieder sind oft unterschiedlich; manchen wird Einfluss eingeräumt, anderen lediglich Nutzungsrechte. Kartellrechtliche Bedenken werden durch sorgfältige Vereinbarungen ausgeräumt.

Zudem wird das Forschungsprojekt beim Kartellamt des Bundes in Washington, DC angemeldet. Ihm werden auch die Mitglieder mitgeteilt. Im Bundesanzeiger vom 20. April 2009 verkündet die Antitrust Division eine Mitgliederveränderung der DVD Copy Control Association nach dem National Cooperative Research and Production Act of 1993, Federal Register, Bd. 74, Heft 74, S. 17985.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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