Staatsgeheimnis kein Hindernis
CK • Washington. Staatsgeheimnisse stehen einer Klage von fünf Folteropfern gegen eine Boeing-Tochter noch nicht entgegen, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks am 28. April 2009. Die Beklagte hatte noch nicht auf die Klage erwidert, als die Vereinigten Staaten intervenierten und den Prozess wegen der Gefährdung von Staatsgeheimnissen anhalten wollten.
Die Kläger hatten behauptet, in Agypten und Marokko Foltern im Rahmen eines CIA-gesteuerten Auslieferungsverfahrens, des extraordinary Rendition-Programms, erlitten zu haben, nachdem sie aus verschiedenen Staaten dorthin geflogen und später in Guantanamo vernommen wurden. Das Gericht hielt in Sachen Binyam Mohamed et al. v. Jeppesen Dataplan, Inc., Az. 08-15693, den Einwand des State Secret Privilege für spekulativ und verfrüht.
Die Kläger hatten behauptet, in Agypten und Marokko Foltern im Rahmen eines CIA-gesteuerten Auslieferungsverfahrens, des extraordinary Rendition-Programms, erlitten zu haben, nachdem sie aus verschiedenen Staaten dorthin geflogen und später in Guantanamo vernommen wurden. Das Gericht hielt in Sachen Binyam Mohamed et al. v. Jeppesen Dataplan, Inc., Az. 08-15693, den Einwand des State Secret Privilege für spekulativ und verfrüht.