ICANN-Domainvergabe kartellwidrig?
CK • Washington. Die klagende Koalition von Domainunternehmen hat schlüssig einen Kartellanspruch gegen Verisign geltend gemacht, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks am 5. Juni 2009 in Sachen Coalition for ICANN Transparency, Inc. v. Verisign, Inc., Az. 07-16151. Das Bundesgericht hatte die Klage wegen Unschlüssigkeit abgewiesen. Die Berufung prüfte den Klage über die Vergabe von Domains in den Bereichen .com und .net und bestimmte, dass der Prozess weitergeführt werden darf.